Zweibrücken – Schlechter Start ins neue Jahr: Mit Haftbefehl Gesuchter ignoriert fast alle Verkehrsvorschriften und wird dabei ertappt.

Zeit: 01.01.2024, 19:45 Uhr

Ort: Zweibrücken, Gottlieb-Daimler-Straße. SV: Viel mehr als ein 43-jähriger auswärtiger Pkw-Fahrer, den eine Streifenwagenbesatzung der Polizeiinspektion Zweibrücken am Neujahrstag angehalten hatte, hätte man im Straßenverkehr kaum falsch machen können: Da er keinen Führerschein vorweisen konnte, wurde eine Computerüberprüfung durchgeführt, die ergab, dass der Mann nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Strafanzeige Nr. 1 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis war die Folge. Die Überprüfung des Fahrzeugs ergab, dass der Pkw nicht zugelassen war und die Kennzeichen zu einem anderen Fahrzeug gehörten: Strafanzeige Nr. 2 wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Urkundenfälschung waren die Folge. Die Kennzeichen wurden nicht nur sichergestellt, weil sie im aktuellen Fall als Tatmittel benutzt worden waren, sondern auch, weil sie von der Polizeiinspektion Waldfischbach zur Sicherstellung ausgeschrieben waren: Grund: Die Kennzeichen waren bereits dreimal in Rheinland-Pfalz und im Saarland bei Geschwindigkeitsverstößen "geblitzt" worden. Die drei Strafanzeigen wegen dreier weiterer Fälle von Urkundenfälschung waren jeweils bei der Polizei Waldfischbach erstattet worden. Der 43-Jährige wurde in diesen Fällen als Beschuldigter der Polizeiinspektion Waldfischbach gemeldet. Wie die Kennzeichen in den Besitz des 43-Jährigen gelangt sind, ist Gegenstand weiterer Ermittlungen. Da die Beamten im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung beim Beschuldigten deutliche Hinweise auf Drogenkonsum feststellten, wurde ein Drogenvortest durchgeführt, der positiv auf die Stoffgruppen Amphetamin und Metamphetamin sowie den Wirkstoff THC reagierte. Dem 43-Jährigen wurde daraufhin eine Blutprobe entnommen. Die Einleitung eines Bußgeldverfahrens wegen des Verdachts einer Trunkenheitsfahrt unter Betäubungsmitteleinfluss war die nächste Rechtsfolge. In diesem Verfahren muss der 43-Jährige mit einer Geldbuße in Höhe von 500 Euro rechnen. Schließlich stellten die Beamten fest, dass gegen den Mann ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Saarbrücken über 140 Tage Ersatzfreiheitsstrafe bestand, da er die wegen einer früheren Trunkenheitsfahrt (Straftat) verhängte Geldstrafe von 140 x 20 Euro nicht bezahlt hatte und bislang unbekannten Aufenthalts war. Mangels verfügbarer Barmittel zur Abwendung der Verhaftung musste der 43-Jährige in die Justizvollzugsanstalt Zweibrücken eingeliefert werden. |pizw

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