Haftbefehl am Hauptbahnhof Mainz vollstreckt

Am Abend des 3. Januar 2024 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei einen Mann im Hauptbahnhof Mainz. Bei der Überprüfung der Personalien des 34-jährigen Afghanen stellten die Beamten fest, dass gegen den Mann ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Sachbeschädigung vorlag. Des Weiteren war der 34-jährige noch zur Aufenthaltsermittlung wegen Diebstahls von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ausgeschrieben. Der Mann konnte die Geldstrafe in Höhe von 3750,00 Euro vor Ort nicht bezahlen. Er wurde von den Polizisten zur Verbüßung seiner Restfreiheitsstrafe von 75 Tagen in die JVA Rohrbach eingeliefert. Die ausschreibende Behörde wurde über den Aufenthaltsort des Mannes in Kenntnis gesetzt.

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