Fahren ohne Fahrerlaubnis/ Verstoß Waffen- und Betäubungsmittelgesetz

Am Freitagabend wurde durch eine Streifenwagenbesatzung der Polizeiinspektion Linz ein Kleinkraftrad mit zwei männlichen Personen auf der B42, in Höhe der Ortslage Kasbach-Ohlenberg einer Verkehrskontrolle unterzogen. An dem Fahrzeug stellten die Beamten technische Veränderungen fest. Durch die Manipulation betrug die Höchstgeschwindigkeit statt der vorgeschriebenen 25 km/h zum Kontrollzeitpunkt ca. 70 km/h. Der 18-jährige Fahrzeugführer war nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und stand unter dem Einfluss von Cannabis. Weiterhin führte eine Durchsuchung seiner Person zum Auffinden geringer Mengen Betäubungsmittel und eines verbotenen Einhandmessers. Gegen den Fahrzeugführer wurden Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.

Bei dem 16-jährigen Soziusfahrer wurden ebenfalls geringe Mengen Cannabis aufgefunden. Gegen den Jugendlichen wurde ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eröffnet.

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