Fahren ohne Führerschein – dafür aber unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln

Am späten Abend des 05.01.2024 kam es in der Hinterbergstraße in Bad Dürkheim zu einer Verkehrskontrolle. Im Rahmen der Verkehrskontrolle gab der 21-jährige Daihatsu-Fahrer an, nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Zudem räumte er gegenüber den Polizeibeamten ein, Betäubungsmittel bei sich zu führen. Ein freiwillig durchgeführter Drogentest bei dem Mann verlief außerdem positiv auf THC. Es konnten Betäubungsmittel bei dem Beschuldigten aufgefunden werden. Infolge dessen wurde dem 21-Jährigen eine Blutprobe entnommen. Er muss sich nun für das Fahren ohne Fahrerlaubnis, dem Führen eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und dem Besitz von Betäubungsmitteln verantworten. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Auch dem Halter des Fahrzeugs droht nun eine Strafe, da er dem 21-jährigen Mann das Fahrzeug überlassen hat, obwohl dieser nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.

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Froese, PHK´in

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