Verkehrsunfall mit Personenschaden

Am Freitagabend kommt es auf der B47 in Höhe der Autobahnauffahrt zur A63 AS Göllheim zu einem Verkehrsunfall mit Personenschaden. Hierbei übersieht eine 55-jährige PKW-Fahrerin beim Abbiegen einen entgegenkommenden 24-jährigen PKW-Fahrer und kollidiert frontal mit diesem. Zwecks Unfallaufnahme und Bergung der stark beschädigten Fahrzeuge muss vorübergehend ein Fahrstreifen gesperrt werden. Im Rahmen der Verkehrsunfallaufnahme kann festgestellt werden, dass die 55-jährige PKW-Fahrerin keine Fahrerlaubnis besitzt und zudem mit 1,72 Promille alkoholisiert ist. Beide Fahrzeugführer erleiden leichte Verletzungen und müssen im Anschluss in ein Krankenhaus verbracht werden. Gegen die 55-jährige Unfallverursacherin wird unter anderem ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Straßenverkehrsgefährdung eingeleitet.

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