Illegale Veränderungen an Kfz

Am 06.01.2024 gegen 20:30 Uhr wurde durch eine Streifenwagenbesatzung ein PKW festgestellt, der durch auffallende Veränderungen einer Kontrolle unterzogen wurde. Hierbei wurde eine nicht eingetragene Kombination Felge/Distanzscheibe sowie eine fehlende Eintragung der Abgasanlage festgestellt. Dies führte zu einer Erlöschung der Betriebserlaubnis und einer möglichen Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit.

Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Auf den Fahrer werden nunmehr Kosten für den Rückbau, die Ordungswidrigkeitenstrafe sowie die Kosten des Verfahrens zukommen. Die Polizei weist deshalb darauf hin, dass bei Inbetriebnahme eines Kfz die Verkehrssicherheit gewährleistet sein muss. Das gilt auch für Fahrzeuge, die geliehen oder gerade erst gekauft wurden.

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