witterungsbedingter Verkehrsunfall unter Betäubungsmitteleinfluss

Am 17.01.2024 befährt eine 31-Jährige mit ihrem PKW die L439 von Worms-Herrnsheim in Richtung Osthofen. Aufgrund der schlechten, zuvor gemeldeten Witterungsverhältnisse und der vereisten Fahrbahn kam die 31-Jährige von der Fahrbahn ab, geriet beim Gegensteuern in den Gegenverkehr und kollidierte dort mit einer ihr entgegenkommenden 50-jährigen PKW-Fahrerin. Vor Ort wurden zudem Anhaltspunkte für einen vorherigen Betäubungsmittelkonsum bei der 31-Jährigen festgestellt.

Bei dem Verkehrsunfall wurden beide Fahrzeuge stark beschädigt und die Insassen verletzt in nahegelegene Krankenhäuser verbracht. Weiterhin wurde der Unfallverursacherin eine Blutprobe entnommen.

Der Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stellt eine Hauptunfallursache dar. Wer berauscht fährt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch Andere. Gegen die unter Drogeneinfluss stehende Unfallverursacherin wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung eingeleitet. Der Führerschein wurde sichergestellt und ihr droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Zudem muss die Fahrerin im Nachgang zum Strafverfahren die so genannte medizinisch psychologische Untersuchung (MPU) ablegen, durch welche weitere Kosten entstehen.

Auch in den kommenden Tagen muss witterungsbedingt weiterhin mit schlechter Sicht und rutschigen, nass- und eisglatten Straßen gerechnet werden. Um trotzdem sicher ans Ziel zu kommen, rät Ihnen die Polizei Worms:

   - Passen Sie stets ihre Geschwindigkeit den herrschenden Straßen-,
     Sicht- und Witterungsverhältnissen an.
   - Planen Sie genügend Zeitpuffer für Ihre Fahrtwege ein, um nicht 
     in Zeitdruck zu geraten. Bedenken Sie, dass Sie im Falle eines 
     Unfalles gar nicht oder erst stark verspätet an Ihrem Ziel 
     eintreffen!
   - Achten Sie auf einen einwandfreien technischen Zustand Ihres 
     Fahrzeugs, insbesondere die Beleuchtung, den Frostschutz in der 
     Scheibenwaschanlage und Winterreifen mit ausreichendem Profil. 
     Gesetzlich vorgeschrieben sind 1,6 mm Mindestprofiltiefe, wobei 
     Automobilclubs hier mindestens 4 mm empfehlen.
   - Räumen Sie regelmäßig die Straße und Gehwege vor Ihrer Anschrift
     und streuen Sie bei Bedarf, um Glatteis zu verhindern.
   - Befreien Sie vor Fahrtantritt Ihr Fahrzeug komplett von Schnee 
     und Eis.
   - Lassen Sie sich gerade bei schlechten Witterungsverhältnissen 
     nicht zu riskanten Fahrmanövern und überhöhter Geschwindigkeit 
     hinreisen und vermeiden Sie Spurwechsel bei Fahrrillen.
   - Rechnen Sie jederzeit mit auftretender Glätte.

Wir wollen, dass Sie sicher ankommen - Ihre Polizei Worms.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Worms
Pressestelle

Telefon: 06241 852-0
www.polizei.rlp.de/pd.worms

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

witterungsbedingter Verkehrsunfall unter Betäubungsmitteleinfluss

Am 17.01.2024 befährt eine 31-Jährige mit ihrem PKW die L439 von Worms-Herrnsheim in Richtung Osthofen. Aufgrund der schlechten, zuvor gemeldeten Witterungsverhältnisse und der vereisten Fahrbahn kam die 31-Jährige von der Fahrbahn ab, geriet beim Gegensteuern in den Gegenverkehr und kollidierte dort mit einer ihr entgegenkommenden 50-jährigen PKW-Fahrerin. Vor Ort wurden zudem Anhaltspunkte für einen vorherigen Betäubungsmittelkonsum bei der 31-Jährigen festgestellt.

Bei dem Verkehrsunfall wurden beide Fahrzeuge stark beschädigt und die Insassen verletzt in nahegelegene Krankenhäuser verbracht. Weiterhin wurde der Unfallverursacherin eine Blutprobe entnommen.

Der Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stellt eine Hauptunfallursache dar. Wer berauscht fährt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch Andere. Gegen die unter Drogeneinfluss stehende Unfallverursacherin wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung eingeleitet. Der Führerschein wurde sichergestellt und ihr droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Zudem muss die Fahrerin im Nachgang zum Strafverfahren die so genannte medizinisch psychologische Untersuchung (MPU) ablegen, durch welche weitere Kosten entstehen.

Auch in den kommenden Tagen muss witterungsbedingt weiterhin mit schlechter Sicht und rutschigen, nass- und eisglatten Straßen gerechnet werden. Um trotzdem sicher ans Ziel zu kommen, rät Ihnen die Polizei Worms:

   - Passen Sie stets ihre Geschwindigkeit den herrschenden Straßen-,
     Sicht- und Witterungsverhältnissen an.
   - Planen Sie genügend Zeitpuffer für Ihre Fahrtwege ein, um nicht 
     in Zeitdruck zu geraten. Bedenken Sie, dass Sie im Falle eines 
     Unfalles gar nicht oder erst stark verspätet an Ihrem Ziel 
     eintreffen!
   - Achten Sie auf einen einwandfreien technischen Zustand Ihres 
     Fahrzeugs, insbesondere die Beleuchtung, den Frostschutz in der 
     Scheibenwaschanlage und Winterreifen mit ausreichendem Profil. 
     Gesetzlich vorgeschrieben sind 1,6 mm Mindestprofiltiefe, wobei 
     Automobilclubs hier mindestens 4 mm empfehlen.
   - Räumen Sie regelmäßig die Straße und Gehwege vor Ihrer Anschrift
     und streuen Sie bei Bedarf, um Glatteis zu verhindern.
   - Befreien Sie vor Fahrtantritt Ihr Fahrzeug komplett von Schnee 
     und Eis.
   - Lassen Sie sich gerade bei schlechten Witterungsverhältnissen 
     nicht zu riskanten Fahrmanövern und überhöhter Geschwindigkeit 
     hinreisen und vermeiden Sie Spurwechsel bei Fahrrillen.
   - Rechnen Sie jederzeit mit auftretender Glätte.

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