Haftbefehl auf der BAB 6 vollstreckt

Am Nachmittag des 23. Januar 2024 kontrollierte eine Streife der Mobilien Kontroll- und Überwachungseinheit der Bundespolizei ein Fahrzeug auf der BAB 6 Höhe Bruchmühlbach-Miesau. In dem Transporter mit deutscher Zulassung befanden sich zwei Männer. Bei der Überprüfung der Personalien des Beifahrers stellten die Bundespolizisten fest, dass gegen den 40-jährigen Türken ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wegen Bedrohung vorlag. Der Mann konnte die Geldstrafe von 2085,50 EUR nicht bezahlen. Daher wurde er von den Polizisten zur Verbüßung seiner Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen in die JVA Zweibrücken eingeliefert. Der Fahrer konnte nach der Kontrolle die Weiterfahrt ohne seinen Begleiter fortsetzen.

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