Polizeibericht für das Wochenende 26.01.-28.01.2024

Verkehrsüberwachung:

Am Wochenende führten die Beamten der Polizei Neuwied im Dienstgebiet Verkehrsüberwachungsmaßnahmen durch. Dabei konnten u.a. in Engers zahlreiche Verkehrsteilnehmer festgestellt werden, die gegen die Gurtpflicht verstießen. Zudem konnten unerlaubte Überholvorgänge auf der B42, Teilstück Neuwied in Richtung Linz, festgestellt und geahndet werden. Im Rahmen von am Freitag durchgeführten Schulwegkontrollen konnten abermals Verkehrsteilnehmer festgestellt werden, die ungesichert Schulkinder im PKW beförderten. Ein in der Blocker Straße kontrollierter PKW-Fahrer war nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz: In den frühen Morgenstunden des 27.01.2024 konnte eine Streife auf einem Supermarktparkplatz ein Fahrzeug feststellen, dessen Fahrzeugführer Betäubungsmittel mitführte. Zudem bestand der Verdacht, dass der Fahrer sein Fahrzeug unter Betäubungsmitteleinfluss führte. Eine entsprechende Blutprobe wurde entnommen und ein Verfahren eingeleitet.

Verkehrsunfallflucht:

Am 27.01.2024 gegen 10:50 Uhr ereignete sich auf dem Tankstellengelände in der Rudolf-Diesel-Straße in Neuwied eine Verkehrsunfallflucht mit nicht unerheblichem Sachschaden. Ein auf dem rückwertigen Gelände der Tankstelle parkender PKW wurde durch ein weiteres Fahrzeug im Vorbeifahren beschädigt. Anschließend entfernte sich der Verursacher ohne seinen Pflichten als Unfallbeteiligter nachzukommen. Etwaige Zeugen werden gebeten sich bei der Polizei Neuwied zu melden.

Stehlgut bei Personenkontrolle festgestellt: Bei einer Personenkontrolle in der Heddesdorfer Straße konnte eine Person mit einem als gestohlen gemeldeten, hochwertigen E-Bike festgestellt werden. Das Fahrrad stammte aus einem Einbruch in ein Fahrradfachgeschäft in Neuwied aus vergangenem Jahr.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Neuwied

Telefon: 02631-878-0
www.polizei.rlp.de/pd.neuwied

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.