Kontrolle der Kindersicherung an den drei Kindergärten der Stadt Rennerod

Im Januar wurden jeweils in den Morgenstunden an den drei Kindergärten der Stadt Rennerod Kontrollen, im Hinblick auf die Gurtmoral und Kindersicherungspflicht im Fahrzeug, durchgeführt.

Es wurden 21 Fahrzeuge kontrolliert. Dabei konnten 4 Kinder ohne einen (geeigneten) Kindersitz und 1 Kind ohne jede Sicherung festgestellt werden. Entsprechende Verwarnungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet. Ebenso wurden verkehrserzieherische Gespräche geführt; auch um etwaige Problemstellungen herauszufinden.

Für die Kontrollmaßnahmen gab es durchweg positives Feedback von den Eltern vor Ort und den jeweiligen Leitungen der Kindergärten.

Auch bei kurzen Autofahren gilt: Schnallen Sie sich und ihr Kind immer an. Es besteht auch für die Kinder eine Anschnallpflicht und ein geeigneter Sitz muss genutzt werden. Die Kindersitzpflicht besteht bis zu einer Größe von 150 cm bzw. einem Alter von 12 Jahren. Ansonsten kann der angelegte Sicherheitsgurt nicht richtig greifen, wenn auf einmal abgebremst werden muss und die Kinder schweben in großer Gefahr - denn die Kleinen sind das höchste und wichtigste Gut, das geschützt werden muss, denn es kommen mehr Kinder im Auto zu Schaden als zu Fuß.

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