Inbetriebnahme der Portale i-kfz-Stufe 4 für Rheinland-Pfalz und Abschaltung der Portale i-kfz Stufe 3

(rap) Am 1. September 2023 ist eine Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft getreten, mit der es nun rechtlich möglich ist, die Online-Zulassung von Fahrzeugen in vielen weiteren Fallkonstellationen zu nutzen (beispielsweise Zuteilung von Oldtimer-, Saison- und E-Kennzeichen oder das sofortige Losfahren mit ungestempelten Kennzeichen).