Landwirte und Transporteure legen vielerorts Berufsverkehr lahm

Bereits in den frühen Morgenstunden blockierten Landwirte und Transporteure verschiedene Grenzübergänge zu Luxemburg sowie Auf- und Abfahrten von Autobahnen. Dies führte zu teils massiven Einschränkungen und Rückstaus im morgendlichen Berufsverkehr.

Schon in der Nacht gegen 03:30 Uhr hatten Landwirte Heuballen sowie Mist und Dung am Grenzübergang Wellen/Grevenmacher abgeladen und diesen so blockiert. Zudem setzten sie für die Blockade mehrere Traktoren ein.

Am Grenzübergang Wincheringen/Wormeldingen hatten Landwirte ebenfalls, beginnend um kurz nach 5:00 Uhr Uhr Blockaden mit Traktoren errichtet.

Nahezu zeitgleich hatten Landwirte und Transporteure Autobahnzu- und Abfahrten an der A 602/L147 bei Kenn und an der B 51 zur A 64 bei Sirzenich blockiert.

Im Autobahnkreuz Wittlich A 1/A 60 fuhren Fahrzeuge quasi im Kreis auf und wieder ab und beeinträchtigten so den Verkehrsfluss im Autobahnkreuz.

Die Folge waren massive Staus und Verkehrsbehinderungen, von denen der morgendliche Berufsverkehr, insbesondere für viele Pendler nach Luxemburg, betroffen waren. Glücklicherweise ereignete sich lediglich ein Stauunfall mit einer leicht verletzten Person.

Die Polizei war mit starken Einsatzkräften an den jeweiligen Blockaden im Einsatz. Nach Ansprachen der Verantwortlichen vor Ort und der Ankündigung rechtlicher Schritte, wurden die Blockaden ab etwa 6:00 Uhr sukzessive aufgegeben. Dennoch waren die Verkehrsauswirkungen über Stunden spürbar.

Lediglich am Grenzübergang Wellen / Grevenmacher war die Stimmung der Teilnehmenden aggressiv. Hier mussten mehrere Auflösungsanordnungen ausgesprochen werden, bis sich die Demonstrierenden bewegten. Die Blockade aus Heu, Mist und Dung wurde durch die Straßenmeisterei beseitigt.

Nach ersten Schätzungen der Polizei ist von bis zu 100 teilnehmenden Großfahrzeugen auszugehen, die an den verschiedenen Einsatzorten aufliefen.

Keine der Demonstrationen war bei den Versammlungsbehörden angemeldet, so dass entsprechende Ermittlungsverfahren gegen zurzeit noch unbekannte Verantwortliche und gegen Teilnehmende eingeleitet werden.

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