Trunkenheitsfahrt mit Widerstand

Am Mittwoch, den 31.01.2024, gegen 19.00 Uhr, wurde nach Kenntnisnahme des Verdachts einer Trunkenheitsfahrt auf einem Krad der verantwortliche Fahrzeugführer an seiner Wohnanschrift durch Beamte der Polizei Lahnstein angetroffen. Nach Eröffnung des Sachverhalts und eines Atemalkoholtest mit dem Ergebnis einer deutlichen Alkoholisierung wurde ihm die Anordnung einer Blutprobe eröffnet. Mit der Maßnahme war er nicht einverstanden, so dass ihm zum Transport der Dienststelle Handschellen angelegt werden mussten. Dagegen wehrte er sich durch Wegdrehen und Sperren, so dass letztendlich die Handschellen nur mit größter Kraftanstrengung angelegt werden konnten. Nach Entnahme der Blutprobe auf der Dienststelle der Polizei Lahnstein, bei der er sich kooperativ verhielt, wurde er entlassen. nach derzeitigem Ermittlungsstand ist der Beschuldigte nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Das Krad ist nicht zugelassen und somit auch nicht versichert, dennoch war es mit einem amtlichen Kennzeichen versehen. Den Beschuldigten erwarten nun mehrere Strafanzeigen wegen Widerstand, Trunkenheitsfahrt, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Fahren ohne Fahrerlaubnis.

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