Behördenleitung der Polizei warnt eindringlich vor erheblichen Gefahren durch Traktoren auf Bundesautobahnen oder Blockadeaktionen

Anja Rakowski und Ralf Krämer appellieren an die versammlungsteilnehmenden Landwirte, Winzer und Transporteure in der Region. "Bundesautobahnen sind für den Schnellverkehr bestimmt und nicht für Traktoren! Durch die teils hohen Geschwindigkeitsunterschiede und die häufig nicht erfolgten Stauabsicherungen haben wir als Polizei erhebliche Sicherheitsbedenken. Das Befahren der BAB mit Traktoren aber auch die Blockaden an den Anschlussstellen können zu lebensgefährlichen Konfliktsituationen im Straßenverkehr führen" so die Behördenleiterin des Polizeipräsidiums Trier Anja Rakowski.

Im Kontext der Versammlungen der Landwirte und Winzer gab es im Bundesgebiet bereits zahlreiche Verkehrsunfälle - auch mit verletzten und toten Verkehrsteilnehmern. "Das Sicherheitsrisiko für alle Beteiligten ist hoch - für die Versammlungsteilnehmenden und unbeteiligte Verkehrsteilnehmer, die mit derart langsam fahrenden Fahrzeugen und plötzlichen Staus nicht rechnen. Auch für unsere Einsatzkräfte ist das Agieren auf Autobahnen wegen der hohen Geschwindigkeiten immer mit besonderen Gefahren verbunden" so der Leiter der Abteilung Polizeieinsatz, Polizeidirektor Ralf Krämer. "Auch in unserem Zuständigkeitsbereich hatten wir am 13. Januar 2024 auf einer Bundesstraße einen Verkehrsunfall mit zwei Schwerverletzten und am 8. Januar 2024, am 22. Januar 2024 sowie bei den unangemeldeten Aktionen am 31. Januar 2024 insgesamt vier Verkehrsunfälle mit Sachschäden."

Die Polizei Trier appelliert eindringlich an Landwirte und Winzer, sowohl die Bundesautobahnen als auch die Anschlussstellen nicht als Versammlungsraum zu nutzen - das gilt insbesondere für nicht angemeldete Aktionen, bei denen die Polizei keine oder erst zeitlich verzögerte Absicherungsmaßnahmen treffen kann.

"Wir stehen im permanenten und engen Austausch mit den Versammlungsbehörden und versuchen gemeinsam die Gefahren zu minimieren. Wir empfehlen dringend, strenge Maßstäbe zu setzen und diese Versammlungsräume nicht zu genehmigen" so Anja Rakowski. "Mir ist wichtig zu betonen, dass die Polizei thematisch neutral und kooperativ agiert, immer mit dem Ziel, Protest auch zu ermöglichen. Jedoch gilt auch das Grundrecht der Versammlungsfreiheit nicht grenzenlos, so dass immer auch ein Ausgleich widerstreitender Interessen zu suchen ist. Das ist uns in der Vergangenheit auch gelungen."

"Dabei werden wir nach dem Gleichheitsgrundsatz keine Versammlungen besser oder schlechter stellen", so Polizeidirektor Ralf Krämer. "Das bezieht sich auch auf die Begehung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten. Bei Verstößen gegen die Regelungen des Versammlungsrechts, der StVO oder StVZO oder bei Verdacht von Straftaten werden wir konsequent und beweissicher dokumentieren und verfolgen. Das gilt insbesondere bei unangemeldeten Versammlungen, dem Nichtfolgeleisten von Auflösungen oder bei nicht direkter An- und Abreise zu und von den Versammlungen."

"Die meisten angemeldeten Versammlungen der Landwirte, Winzer und Transporteure verliefen verantwortungsbewusst, gemäß der in den Kooperationsgesprächen vereinbarten Auflagen und insgesamt konfliktfrei. Ihnen gilt mein Dank! Die Auflagen dienen auch dazu, dass alle Grundrechtsinteressen - auch die der betroffenen Öffentlichkeit - einen Ausgleich erfahren!" resümiert die Behördenleiterin Anja Rakowski.

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