Landau – Trunkenheit im Verkehr – Sicherheitsleistung einbehalten

Am 01.02.2024 wurde der Polizei Landau gegen 16:30 Uhr ein Audi-Fahrer mit auffälliger Fahrweise gemeldet. Dieser soll mehrfach in den Gegenverkehr geraten sein. Zu etwaigen Gefährdungen kam es hierbei nicht. Die Mitteilerin konnte den Audi im Nauweg in Arzheim stoppen. Dort konnte der 53-Jähriger einer Kontrolle unterzogen werden. Der Grund für die auffällige Fahrweise konnte schnell ermittelt werden - der Fahrer roch deutlich nach Alkohol. Ein durchgeführter Test ergab einen Wert von 2,24 Promille. Die Weiterfahrt wurde untersagt und auf der Dienststelle eine Blutprobe entnommen. Ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr wurde eingeleitet und eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1500 Euro einbehalten. Eine Sicherheitsleistung hat hierbei den Zweck, den staatlichen Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsanspruch bei ausländischen Verkehrsteilnehmern zu sichern.

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Polizeiinspektion Landau
Mike Bourdy

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