Eingeschaltetes Fernlicht überführt betrunkenen Autofahrer

In der Nacht von Sonntag auf Montag, den 05.02.2024, wurde die Streife gegen 02:15 Uhr auf der L530 zwischen Meckenheim und Haßloch auf einen Pkw aufmerksam, welcher dauerhaft mit eingeschalteten Fernlicht unterwegs war. Bei einer anschließenden Verkehrskontrolle konnte festgestellt werden, dass im Fahrzeuginneren mehrere leere Flaschen alkoholischer Getränke herumlagen und auch der ukrainische Fahrzeugführer deutlich alkoholisiert war. Ein Atemalkoholtest ergab kurz darauf einen Wert von 1,78 Promille, weshalb der fünfundzwanzigjährige zum Zwecke einer Blutentnahme zur Polizeidienststelle verbracht werden musste.

Eine Strafanzeige aufgrund der vorliegenden Trunkenheitsfahrt nach §316 StGB wurde entsprechend erfasst.

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