Keine Rettungsgasse gebildet: 3360 Euro Bußgeld, 28 Punkte in Flensburg und 14 Monate Fahrverbot

Am Dienstag, den 06.02.2024 kam es auf der A60, Fahrtrichtung Bingen, am Autobahnkreuz Mainz-Süd zu einem Verkehrsunfall mit Sachschaden zwischen einem Sattelschlepper und einem PKW. Aufgrund von Personen und herumliegenden Teilen auf der Fahrbahn musste die Unfallstelle so schnell wie möglich durch die Polizei abgesichert werden. Aufgrund eines drei Kilometer langen Rückstaus und einer nur mangelhaft gebildeten Rettungsgasse verzögerte sich die Anfahrt deutlich. Insgesamt konnten 14 Verkehrsteilnehmer videografiert und beanzeigt werden. Die Fahrzeugführer müssen jeweils mit einem Bußgeld in Höhe von 240 Euro sowie 2 Punkten in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot rechnen.

Grundsätzlich müssen Verkehrsteilnehmer schon bei der Fahrt in Schrittgeschwindigkeit auf mehrspurigen Straßen eine Rettungsgasse bilden. Diese ist immer zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen zu bilden. Wer die Rettungsgasse nicht vorschriftsmäßig bildet, muss mit einem Bußgeld von bis zu 320 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen.

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