Polizeiautobahnstation Ruchheim – Zahlreiche Verstöße bei Kontrollen im Januar

Das neue Jahr hat gerade erst begonnen, doch bereits im ersten Monat stellten Polizeikräfte bei Kontrollen auf den Autobahnen in der Vorder- und Südpfalz zahlreiche Verstöße im Straßenverkehr fest. So wurden durch die Polizeiautobahnstation Ruchheim im Januar allein 37 Strafanzeigen wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis aufgenommen. Dies betrifft beispielsweise Fahrer, die überhaupt keinen Führerschein besitzen, die notwendige Fahrerlaubnisklasse nicht besitzen, zum Kontrollzeitpunkt eine Fahrerlaubnissperre z.B. wegen zu schnellem Fahrens eingetragen haben oder die Fahrerlaubnis wegen groben Verkehrsverstößen entzogen bekommen haben. Aber auch Fahrzeughalter, welche jemandem ohne passende Fahrerlaubnis gestatten das eigene Fahrzeug zu fahren, verstoßen gegen das Gesetz.

Bei insgesamt acht Verkehrskontrollen wurde den Beamten der Polizeiautobahnstation Ruchheim außerdem ein gefälschtes Dokument vorgelegt. In drei Fällen handelte es sich hierbei um gefälschte ausländische Führerscheine.

18 Fahrzeuge, die durch die Beamten der Autobahnpolizei im Januar kontrolliert wurden, waren zudem nicht haftpflichtversichert.

Mit dem Provida-Fahrzeug, einem Zivilfahrzeug der Polizei mit eingebautem und geeichtem Verkehrsüberwachungssystem, wurden allein 26 Geschwindigkeitsverstöße geahndet. Was zunächst nicht viel klingt, ist auf den zweiten Blick dennoch kritisch zu sehen: jeder kontrollierte Fahrer hatte mindestens 30 km/h mehr auf dem Tacho als erlaubt, der ein oder andere Fahrer auch gerne mal das doppelte der erlaubten Geschwindigkeit. Überhöhte Geschwindigkeit ist und bleibt Unfallursache Nummer Eins auf der Autobahn! Plötzliche Regenschauer, ausscherender Gegenverkehr oder eine überraschend scharfe Kurve: Unerwartetes kann im Straßenverkehr schnell den Kontrollverlust bedeuten. Und je höher das Tempo, desto geringer die Chance, rechtzeitig zu reagieren, und umso länger der Bremsweg. Schon bei trockener Fahrbahn liegt der Bremsweg bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h beispielsweise bei einer Strecke von knapp 73 Metern. Bei nasser Fahrbahn verlängert er sich auf 93 Meter. Im Vergleich dazu verlängert er sich bei einer Geschwindigkeit von 150 km/h auf fast 100 Meter bei trockener und über 120 Meter bei nasser Fahrbahn. Passen Sie Ihre Geschwindigkeit deshalb immer an das Umfeld und die Bedingungen an.

Weiterhin wurden bereits im ersten Monat des Jahres 2024 insgesamt 46 Fahrzeugführende kontrolliert, bei denen im Anschluss eine Blutprobe entnommen wurde. Grund hierfür war der Verdacht, dass sie unter Drogen-/ bzw. Medikamenteneinfluss oder auch alkoholisiert gefahren waren. Die Drogentests schlugen hierbei leider ähnlich häufig auf sogenannte "harte Drogen" (Amphetamin, Methamphetamin, Kokain, Opiate) an, wie auf das als "weiche Droge" bezeichnete Cannabis. Wer unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss fährt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmenden. Lassen Sie daher immer Ihr Auto stehen, wenn Sie nicht nüchtern sind. Vielen Betroffenen ist nicht bewusst, dass im Gegensatz zu Alkohol die konsumierte Droge noch mehrere Tage und abhängig von der Substanz, der Stoffwechseltätigkeit des Konsumenten und der Häufigkeit des Drogenkonsums sogar mehrere Wochen die Fahrtüchtigkeit negativ beeinflussen kann und in strafbarer Menge im Körper nachweisbar ist.

Die Verkehrsüberwachung mittels Verkehrskontrollen gehört zu den zentralen Aufgaben der Polizei. Die Kontrollen sind für die Sicherheit im Straßenverkehr von großer Bedeutung. Um dem negativem Trend bereits jetzt entgegenzuwirken, werden wir weiterhin verstärkt kontrollieren. Denn wir wollen, genau wie die Verkehrsteilnehmenden, die auf unseren Autobahnen unterwegs sind, dass Sie alle sicher ankommen!

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Polizeiautobahnstation Ruchheim
PK'in Ratz
Telefon: 06237/933-0
E-Mail: [email protected]


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