Mainz – Flugverbotszone Stadtgebiet Mainz

Anlässlich der Veranstaltungen im Rahmen der Straßenfastnacht in Mainz möchten wir auf folgende Flugverbotszone hinweisen:

Das Stadtgebiet Mainz ist im Bereich der Zugstrecke und bis zum Rhein bei der deutschen Flugsicherung als Einsatzort der Polizei angemeldet. Es wurde dazu ein NOTAM (Notice to Airmen) veröffentlicht, welches vom

08.02.24, 10:00 Uhr bis zum 12.02.24, 19:00 Uhr

sämtliche Flüge mit Drohnen oder Modellfliegern untersagt.

Diese Regelung bezieht sich auf § 21h LuftVO, wonach es verboten ist über oder in einem seitlichen Abstand von weniger als 100m an Einsatzstellen der Polizei zu fliegen.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mainz
Pressestelle

Telefon: 06131/653045
E-Mail: [email protected]
www.polizei.rlp.de/pp.mainz

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Quelle zur Veröffentlichung frei.