Körperverletzung – Beschuldigter mit offenem Haftbefehl

Am Samstagmittag wurde die Polizeiinspektion Linz zu einer Schlägerei in der Grabenstraße in Bruchhausen gerufen. Während der Geschädigte bei Eintreffen der Streife vor Ort angetroffen werden konnte, hatte der Schläger sich zwischenzeitlich entfernt. Er konnte jedoch unweit des Tatorts angetroffen werden. Der Geschädigte wurde nur leicht verletzt und die Körperverletzungsanzeige war auch schnell aufgenommen. Allerdings wurde dem 36-jährigen Beschuldigten seine, vom Alkohol gelockerte Zunge (1,56 Promille) zum Verhängnis, da er gegenüber den Beamten angab einen offenen Haftbefehl zu haben. Dies konnte mit einem Anruf bei seiner Wohnsitzdienststelle bestätigt werden. Da er die Geldstrafe nicht zahlen konnte, wurde der Beschuldigte in die JVA verbracht.

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