Ermittlungen nach Tod eines Kindes – 1. Nachtragsmeldung

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Landau i.d. Pfalz und der Kriminalinspektion Landau i.d. Pfalz

Nachtrag zur Meldung vom 11.02.2024: https://s.rlp.de/U1ECh

Nachdem am 11.02.2024 ein 7-jähriges Kind in einer Wohnung in der Verbandsgemeinde Maikammer verstorben ist, haben die Staatsanwaltschaft Landau und die Kriminalpolizei Landau die Ermittlungen aufgenommen. Das aufgrund einer Krankheit schwerstpflegebedürftige Mädchen verstarb zu Hause. Es ergaben sich Hinweise, dass das Kind nicht angemessen versorgt worden sein könnte. Zur Klärung der genauen Todesursache hat die Staatsanwaltschaft die Durchführung einer Obduktion beantragt, die zeitnah durchgeführt wird.

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