B10 – Überwachung Nachtfahrverbot/ Zwei Unberechtigte müssen wenden

Bei einer Überwachung des Nachtfahrverbots auf der B10 wurde ein bulgarischer Sattelzug angehalten und kontrolliert. Da der Fahrer keine Berechtigung für das Befahren der B10 vorweisen konnte, musste er nach Zahlung einer Sicherheitsleistung von 125.- Euro wenden und die B10 verlassen. Eine Sicherheitsleistung hat den Zweck, den staatlichen Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsanspruch bei ausländischen Verkehrsteilnehmern zu sichern. Ein weiterer Kraftfahrer aus dem Landkreis Roth (Bayern) musste ebenfalls zurückfahren, weil er keine entsprechende Genehmigung vorzeigen konnte. Auch er wurde mit einem Bußgeld sanktioniert.

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Michael Baron

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