Mann mit U-Haftbefehl in Regionalbahn festgestellt

Am Morgen des 15. Februar 2024 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei in der Regionalbahn von Bingen nach Mainz einen Mann. Im Verlauf der polizeilichen Kontrolle stellten die Beamten fest, dass gegen den Mann ein Untersuchungshaftbefehl wegen Beleidigung und Körperverletzung bestand. Damit nicht genug, aufgrund von einer begangenen Körperverletzung, dem Verwenden von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen, einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie dem Vortäuschen einer Straftat wurde der 35-jährige Deutsche zudem von der Staatsanwaltschaft Wiesbaden zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Nach Abschluss der Maßnahmen durch die Bundespolizei wurde der Mann an die Kollegen des PP Westhessen des Bereich Zentralgewahrsam übergeben. Von dort aus wurden die Vorführung beim zuständigen Amtsgericht sowie weitere Maßnahmen veranlasst.

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