Todesermittlungsverfahren – 1. Nachtrag Obduktionsergebnis

Gemeinsame Pressemeldung von Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) und Polizeipräsidium Rheinpfalz

Nachtrag zu unserer Pressemeldung vom 16.02.2024 unter https://s.rlp.de/F793v

Das verstorbene Mädchen wurde heute (19.02.2204) auf Antrag der Staatsanwaltschaft Frankenthal im Institut für Rechtsmedizin der Universität Mainz obduziert. Das vorläufige Ergebnis der Obduktion ergab, dass ein zentrales Regulationsversagen bei Strangulation todesursächlich war. Ferner haben die Obduzenten festgestellt, dass die Obduktionsbefunde mit den bisherigen Ermittlungserkenntnissen in Einklang zu bringen sind, wonach sich das Mädchen mit einer sogenannten Topfstelze auf einer Rutsche stranguliert habe.

Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei, ob die Aufsichtspflicht verletzt wurde, dauern an.

Hinweise nimmt die Kriminalpolizei Ludwigshafen unter der Telefonnummer 0621 963-2773 oder per E-Mail [email protected] entgegen.

Rückfragen bitte an:

Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz)
Herr Leitender Oberstaatsanwalt Ströber
Telefon: 06233-80-3352

oder

Polizeipräsidium Rheinpfalz
Pressestelle
Thorsten Mischler
Telefon: 0621-963-1500
E-Mail: [email protected]
https://s.rlp.de/86q

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