Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mainz ordnete der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Mainz am Montagnachmittag gegen den 17-jährigen Beschuldigten wegen des dringenden Tatverdachts des Totschlages gemäß § 212 StGB Untersuchungshaft an. Der Jugendliche wurde in einen Jugendstrafanstalt verbracht. Die Ermittlungen dauern an.
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