Mainz – Altstadt Zwei Ladendiebstähle in Drogeriemärkte

Am 27.02.2024, gegen 09:10 Uhr kam es in einem Drogeriemarkt in der Straße "Am Kronberger Hof" zu einem Diebstahl durch Minderjährige (unter 14 Jahren). Drei Mädchen fielen auf, als bei ihrem Verlassen des Marktes ein Alarmsignal zu hören war. Bei der Kontrolle durch eine Mitarbeiterin des Marktes konnten in der Kleidung sowie den Rücksäcken der Kinder unbezahlte Drogerieartikel aufgefunden werden. Die Mädchen wurden durch die angeforderten Polizeibeamten an die Erziehungsberechtigen übergeben.

Gegen 12:17 Uhr kam es zu einem weiteren Diebstahl, in einem Drogeriemarkt in der Schusterstraße. Hierbei hatten zwei männliche Jugendliche Spielwaren im Wert von über 200 EUR gestohlen. Ein Zeuge hatte die Tat beobachtet und die Jugendlichen beim Verlassen des Marktes angesprochen. Dabei flüchtete einer der Täter. Der andere verblieb im Markt und wurde durch die Polizeibeamten zur Sache befragt. Im Anschluss wurde ein Erziehungsberechtigter kontaktiert.

Wie erfolgt die Strafverfolgung bei Kinder und Jugendlichen? Begehen Kinder unter 14 Jahren eine rechtswidrige Tat, können Maßnahmen seitens des Jugendamts installiert werden, da sie noch nicht strafmündig sind. Ab 14 Jahren fallen Jugendliche unter das Jugendstrafrecht, welches darauf ausgerichtet ist, erneuten Straftaten entgegenzuwirken. Die Strafen werden deshalb vorrangig am Erziehungsgedanken ausgerichtet. Nach Prüfung der persönlichen und sozialen Umstände der jugendlichen Straftäter erfolgt stets eine individuelle Strafe, wie z.B. Sozialstunden.

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