Frau mit U-Haftbefehl leistet Widerstand

Am 29. Februar 2024 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei im Hauptbahnhof Mainz eine 19-jährige Polin. Bei der Überprüfung der Personalien der Frau stellten die Bundespolizisten fest, dass gegen die Frau ein Untersuchungshaftbefehl vom Amtsgericht Gelnhausen besteht. Der Haftbefehl wurde wegen dem tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte erlassen. Die Polin wurde festgenommen und durchsucht. Bei der Durchsuchung wurden 1,8 Gramm Marihuana und 3,7 Gramm Amphetamin aufgefunden. Die Betäubungsmittel wurden beschlagnahmt. Als die Bundespolizisten die Frau zur Vorführung zum Amtsgericht Gelnhausen verbringen wollten, griff sie die Beamten an, leistete Widerstand und beleidigte die Polizisten. Der 19-Jährigen wurden daraufhin Hand- und Fußfesseln angelegt. Nach der Vorführung wurde die Frau in die JVA Frankfurt am Main IV eingeliefert. Gegen die Frau wurden Strafverfahren wegen Tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Widerstand, Beleidigung und dem unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln eingeleitet.

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