Abgelaufener Versicherungsschutz

Am Freitag, den 01.03.2024, zwischen 10:00 Uhr und 13:00 Uhr, konnten im Stadtgebiet Bad Dürkheim - in drei unabhängigen Kontrollen - Kleinkrafträder mit abgelaufenen Versicherungskennzeichen kontrolliert werden. Gegen die jeweiligen Fahrzeugführer wurden Strafverfahren (Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz) eingeleitet. In diesem Zusammenhang macht die Polizei darauf aufmerksam, dass die Versicherungskennzeichen aus 2023 mit Ablauf des Monats Februar ungültig wurden. Die Fahrer der betreffenden Fahrzeuge sollten sich umgehend neue Versicherungskennzeichen besorgen. Ein Führen dieser Fahrzeuge mit den alten Kennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum ist nicht mehr zulässig.

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