Kriminalstatistik 2023 – Aufklärungsquote auf Höchststand – Leichter Anstieg der Straftaten zum Vorjahr zu verzeichnen

Im Zuständigkeitsbezirk des Polizeipräsidiums Rheinpfalz, welches die gesamte Vorder- und Südpfalz umfasst, stieg im Jahr 2023 die Aufklärungsquote auf einen Höchststand. Noch nie war das Risiko ermittelt zu werden für Straftäter höher. Während im Jahr 2022 60.528 Straftaten polizeilich registriert wurden, liegt die Anzahl der erfassten Straftaten im Jahr 2023 bei 63.886 Fällen, was einem Anstieg von 5,5% entspricht. Im Vergleich der letzten 10 Jahre ist die Gesamtzahl der erfassten Straftaten 2023 damit auf dem höchsten Stand.

Aufklärungsquote auf Höchststand:

Die Aufklärungsquote für das Jahr 2023 stieg erfreulicherweise leicht um 2,4% an und liegt damit mit 64,3% auf einem Höchststand. Lediglich in den durch die Corona-Pandemie geprägten Jahren 2020 und 2021 und dem damit verbundenen Rückgang von schwer aufzuklärenden Straftaten wie Wohnungseinbruchsdiebstählen lag sie geringfügig höher.   Gesamtzahl der Opfer einer Straftat:

Die Anzahl der Menschen, gegen die sich eine strafbare (gegebenenfalls auch fahrlässige) Handlung richtete, erhöhte sich im Vergleich zum Jahr 2022 minimal von 15.076 auf 15.496 (+420; +2,8 %).

Statistisches Risiko Opfer einer Straftat zu werden:

Um Veränderungen des Kriminalitätsaufkommens bewerten zu können, wird die Anzahl der Straftaten ins Verhältnis zur gemeldeten Bevölkerung gesetzt (Häufigkeitszahl = Anzahl der erfassten Fälle auf 100.000 Einwohner). Je kleiner die sogenannte Häufigkeitszahl, desto geringer ist die statistische Wahrscheinlichkeit, Opfer einer Straftat zu werden. Die Häufigkeitszahl betrug im Jahr 2023 für den gesamten Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Rheinpfalz 7.019. Im Vergleich zum Vorjahr 2022 ist auch hier ein leichter Anstieg der Zahl zu erkennen. (6.720, +4,5 %)

Eigentumsdelikte:

Die Eigentumsdelikte stellten 2023 mit 26,5% erneut den größten Anteil aller Straftaten an der Gesamtkriminalität dar. Dies entspricht im Vergleich zum Vorjahr 2022 zwar einem prozentualen Rückgang an der Gesamtkriminalität um 0,8%, die Fallzahlen stiegen jedoch um insgesamt 387 Fälle von 16.527 (2022) auf 16.914 (2023) an. Dies entspricht einem Anstieg von 2,3%. Im Bereich der Einbrüche in Wohnungen bewegen sich die Zahlen auf gleichbleibendem Niveau (793 Einbrüche in 2023). In 48,4% aller Fälle blieb es beim Versuch. Die Aufklärungsquote betrug 10,6 % (-2%). Bei den Fallzahlen im Deliktsbereich der Wohnungseinbruchdiebstähle kann von einer positiven Langzeitentwicklung gesprochen werden: Bis zum Jahr 2015 kam es zu einem kontinuierlichen Anstieg der Wohnungseinbrüche. Diesem Trend hat die Polizei effektiv entgegengewirkt. Seit dem Höchststand von 1.035 Fällen im Jahr 2017 konnten die Zahlen durch regelmäßige Fahndungs- und Kontrollmaßnahmen sowie Einbruchschutzberatungen deutlich reduziert werden.

Gewaltkriminalität, Rohheitsdelikte und Straßenkriminalität:

Nach einem kontinuierlichen Rückgang der Fallzahlen der Rohheitsdelikte (Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit) bis ins Jahr 2021, verzeichnet dieser Deliktsbereich seitdem wieder einen Anstieg. Im Jahr 2023 stiegen die Fallzahlen um 2,7% von 11.793 auf 12.115 (+322) Fälle. Einen Anteil von 62,3% nehmen hierbei mit 7.545 Fällen die Körperverletzungsdelikte ein (2022: 7.359); die Bedrohung einen Anteil von 22,4% (2022: 2.713; 2023: 2.715). Die Aufklärungsquote liegt bei 88,8% und bewegt sich hierbei, wie bereits seit Jahren, auf einem gleichbleibend hohen Niveau (2022: 89,8%). Das bedeutet, dass Täter eines Gewaltdeliktes in neun von zehn Fällen ermittelt und der Strafverfolgung zugeführt werden konnten. Die Fallzahlen der Straßenkriminalität, also jener Delikte, welche in der Öffentlichkeit begangen werden, erfuhren im Jahr 2023 einen Rückgang von 7,7% (2022: 12.206; 2023: 11.265). Sie liegen damit leicht unter dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre. Bei den Straftaten gegen das Leben ist ein deutlicher Rückgang der Fallzahlen von 54,2% festzustellen. Im Jahr 2023 wurden 11 Straftaten gegen das Leben erfasst (2022: 24), die Aufklärungsquote liegt in diesem Deliktsbereich bei 90,9%. Das bedeutet, dass lediglich einer der 11 Fälle bislang nicht aufgeklärt werden konnte.

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung:

Im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist im Vergleich zum Vorjahr (1.377 Fälle) ein Anstieg von 6,5% (1.467; +90) festzustellen. 86,4% aller Fälle konnten aufgeklärt werden. Im Bereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern ist hierbei ein Anstieg um 23,2% feststellbar (2022: 142; 2023: 175). Die Zahl der Vergewaltigungen ist von 133 auf 160 Fälle angestiegen (+20,3%). Einen weiteren relevanten Anstieg verzeichnet die Verbreitung jugendpornographischer Inhalte gemäß § 184c StGB (2022: 89; 2023: 106; +17, +19,1%). Erklärungsansatz für die in diesem Bereich seit Jahren steigenden Fallzahlen ist ein erhöhtes Anzeigeverhalten (Aufhellung Dunkelfeld) u. a. aufgrund medialer Berichterstattung. Die Verbreitung, der Erwerb, der Besitz und die Herstellung kinderpornographischer Inhalte (Erzeugnisse) verzeichnete im Berichtszeitraum einen leichten Rückgang von 590 auf 571 Fälle.

Vermögens- und Fälschungsdelikte:

Im Jahr 2023 wurden im Bereich der Vermögens- und Fälschungsdelikte 11.467 Fälle registriert. (2022: 9.395 Fälle) Dies entspricht einem Anstieg von rund 22 %. Sie bilden einen Anteil in Höhe von 17,95 % (+2,43%) am Gesamtaufkommen der Straftaten. Die Betrugsfälle nehmen mit 9.065 Taten nach wie vor den größten Anteil der Vermögensdelikte ein (79,1%). Der Bereich des Warenbetrugs ist um 137,2% von 893 auf 2.118 Fälle (+1.225) angestiegen. Die Beförderungserschleichung ist von 1.145 Fällen im Jahr 2022 auf 1.500 im Jahr 2023 (+355; +31,0%) angestiegen, liegt allerdings weit unter dem Jahr 2019 mit 2.312 Fällen. Der Anstieg der Fallzahlen dürfte auch durch die umfassende polizeiliche Präventionsarbeit und des daraus resultierenden erhöhten Anzeigeverhaltens geschädigter Personen zu erklären sein.

Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sinkt leicht:

Unter den Deliktsbereich Gewalt gegen Polizeikräfte fallen Straftaten, wie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, aber auch sonstige Taten wie Körperverletzung und Bedrohung zum Nachteil von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Das Polizeipräsidium Rheinpfalz hat im Jahr 2023 in der Polizeilichen Kriminalstatistik insgesamt 319 Gewaltdelikte gegen Polizeikräfte registriert. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen Rückgang von 11 Fällen (-3,3%). Hierbei kam es zu 270 Widerstandsdelikten und somit 6 Delikten weniger als im Vorjahr. Den Schwerpunkt der verübten Gewaltdelikte gegen Polizeibeamtinnen und -beamte bilden nach wie vor die Widerstandshandlungen und tätliche Angriffe (Anteil von 84,6%). Die Zahl der hierdurch verletzten polizeilichen Einsatzkräfte sank im Vergleich zum Vorjahr von 153 auf 128 (-25; -16,3%) und liegt damit auch unter den Jahren 2019 (144) und 2020 (156). Von den insgesamt 128 Verletzten sind 25 Polizeibeamtinnen und 103 Polizeibeamte. Zu Straftaten gegen das Leben zum Nachteil von Polizeibeamtinnen und -beamten kam es im Bereich des Polizeipräsidiums Rheinpfalz nicht

Polizeiliche Präventionsarbeit 2023:

Neben der effektiven Verfolgung von Straftaten ist die Kriminalprävention, also die Verhinderung und Vermeidung von Kriminalität, eine der Kernaufgaben der Polizei. Im Jahr 2023 setzte das Polizeipräsidium Rheinpfalz aufgrund der Festlegung landesweiter Schwerpunktthemen den Fokus insbesondere auf folgende Themenfelder der Kriminalpräventionsarbeit:

   -	Sexueller Missbrauch (siehe https://s.rlp.de/WWN6d)
   -	Hass und Hetze (siehe https://s.rlp.de/12sFm)
   -	Häusliche Gewalt (siehe https://s.rlp.de/S7lLb)
   -	Seniorensicherheit (siehe https://s.rlp.de/93)

Bei der Präventionsarbeit im Bereich des sexuellen Missbrauchs ist insbesondere die Arbeit der polizeilichen Puppenbühne hervorzuheben. Das pädagogische Puppenspiel stellt dabei ein methodisch-didaktisches Hilfsmittel zur Vermittlung der angestrebten Lernziele dar. Die Hemmschwelle gegenüber der Polizei wird durch den "Polizist zum Anfassen" abgebaut und es erfolgt eine altersgerechte, spielerische Sensibilisierung der Kinder hinsichtlich verschiedener Gefahren. Die polizeiliche Puppenbühne kam im Jahr 2023 149-mal in Kindergärten sowie Grundschulen zum Einsatz. Neben den Kindern wurden auch deren Eltern im Rahmen von Vorträgen sensibilisiert und informiert.

Themenspezifische Vorträge erfolgten weiterhin in den Bereichen Hass und Hetze (Medienkompetenz an Schulen) sowie Seniorensicherheit. Bei diversen Informationsveranstaltungen, zum Beispiel in regionalen Bankfilialen und im Rahmen eines Präventionstheaters, erreichten unsere Expertinnen und Experten der polizeilichen Prävention zahlreiche Interessierte im persönlichen Kontakt und konnten so wertvolle Aufklärungsarbeit, insbesondere zum Schutz vor Telefonbetrug, leisten.

Durch den Opferschutz konnte bei 167 Beratungsgesprächen Hilfe, insbesondere für Opfer von häuslicher Gewalt, angeboten werden.

Insgesamt haben die Dienststellen des PP Rheinpfalz im Jahr 2023 somit 998 Präventionsmaßnahmen durchgeführt, u. a. im Bereich Einbruchsschutz (219 Beratungen), Vermögensdelikten (188 Beratungen) sowie Gewaltprävention (45 Maßnahmen). Gleichermaßen wurden Infoflyer zu verschiedenen Themen erstellt. Daneben wurden zahlreiche Präventionsgespräche geführt und Beratungen geleistet.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Rheinpfalz
Pressestelle
Bastian Hübner
Telefon: 0621-963-1500
E-Mail: [email protected]
https://s.rlp.de/86q

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