Fahren ohne Fahrerlaubnis

Am 06.03.2024 in den Abendstunden wurde ein Kleinkraftrad in der Bahnhofstraße in Schifferstadt durch Beamte der Polizeiinspektion Schifferstadt einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Der 17- Jährige Fahrer war lediglich im Besitz einer Prüfbescheinigung, welche zum Führen eines Kleinkraftrades bis 25 km/h erlaubt. Anhand der vorgezeigten Unterlagen ergaben sich Unstimmigkeiten über die max. zugelassene Höchstgeschwindigkeit des Kleinkraftrads. Eine Überprüfung auf dem Rollenprüfstand bestätigte den Verdacht. Demnach überschritt die Höchstgeschwindigkeit die Grenze von 25 km/h, weshalb ein Verfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet wurde. Das Kleinkraftrad wurde einem Berechtigten übergeben.

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Ludwigshafen
Polizeiinspektion Schifferstadt
Telefon: 06235-495-4210 (oder -0)
E-Mail: [email protected]
www.polizei.rlp.de/pd.ludwigshafen

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.