Stunde der Verkehrssünder

In der Nacht vom 08.03.24 auf den 09.03.24 konnten Beamte der Polizei Bingen innerhalb kürzester Zeit gleich mehrere Verkehrssünder aus dem Verkehr ziehen.

Den Auftakt machte am 08.03.24 gegen 23:40 Uhr ein am Speisemarkt kontrollierter E-Scooter. Hierbei ergab sich, dass der 51-jährige Fahrer den E-Scooter bislang nicht für das Versicherungsjahr 2024 versicherte. Am E-Scooter befand sich noch ein Kennzeichen aus 2023, seit dem 01.03.24 hätte der Nutzer allerdings ein neues Versicherungskennzeichen und damit auch eine neue Versicherung erwerben müssen. Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt. Der bereits polizeibekannte Nutzer des E-Scooters wird sich nun in einem Strafverfahren wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz verantworten müssen.

Kurz darauf, um 23:54 Uhr, führten die Beamten im Bereich des Kreisverkehrs Hitchinstraße / Schultheiß-Kollei-Straße eine Verkehrskontrolle mit einem Fahrzeug durch, welches erst am Montag der gleichen Woche kontrolliert wurde und in diesem Zuge beim Fahrer eine Drogenbeeinflussung festgestellt werden konnte. Auch diesmal handelte es sich bei dem 30-jährigen Fahrer um die gleiche Person. Ein durch ihn durchgeführter Drogenschnelltest reagierte abermals positiv auf Marihuana/Cannabis. Dem Wiederholungstäter wurde eine Blutprobe entnommen. Im Falle einer Bestätigung einer erneuten Beeinflussung durch die Rechtsmedizin droht ihm nun die Verdopplung des Bußgelds auf einen Betrag von mindestens 1000EUR sowie ein mehrmonatiges Fahrverbot mit möglicher Anordnung einer "Medizinisch-Psychologischen Untersuchung".

Nur wenige Minuten später, gegen Mitternacht, kam es "Am Rupertsberg" zur Verkehrskontrolle eines 25-jährigen Fahrers einer Mittelklasselimousine. Die kontrollierenden Beamten konnten hierbei deutlichen, vom Fahrer ausgehenden, Alkoholgeruch wahrnehmen. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,24 Promille. Die Weiterfahrt wurde beendet und dem Fahrer eine Blutprobe entnommen. Der Führerschein wurde beschlagnahmt und wird nun der Staatsanwaltschaft zugeleitet. Der Fahrer muss mit einer mehrmonatigen Entziehung seiner Fahrerlaubnis rechnen.

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