Polizeiinspektion Simmern – Wochenendpressebericht 08.-10.03.24

Am Wochenende von Freitag, 08.03.24 bis Sonntag, 10.03.24 ereigneten sich im Dienstgebiet der Polizeiinspektion Simmern mehreren Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.

Am frühen Freitagabend wurden in Simmern zwei Jugendliche von zwei männlichen Personen, den späteren Tätern, angesprochen und forderten von diesen die Herausgabe von Bargeld. Die beiden Jugendlichen reagierten hierauf nicht. Sie wurden in der Folge von den Tätern festgehalten und nacheinander durchsucht. Die Täter flüchteten anschließend mit einem geringen Geldbetrag.

Am Samstagnachmittag traten in Simmern erneut zwei männliche Personen auf, die in diesem Fall von einem Jugendlichen Geld forderten. Sie konnten von dem Geschädigten ebenfalls einen geringen Bargeldbetrag erbeuten und flüchten.

In beiden Fällen dauern die Ermittlungen zu den Tätern an.

Weiterhin konnte am 08.03.24 durch eine Funkstreifenwagenbesatzung ein Fahrzeug in der Gemarkung 56288 Roth kontrolliert werden. Hierbei wurden bei dem Fahrzeuginsassen drogentypische Auffallerscheinungen festgestellt. Diesem wurde sodann zu Beweiszwecken eine Blutprobe entnommen. Der 23-jährige Fahrzeugführer muss mit einem Fahrverbot und einem höheren Bußgeld rechnen.

Am 09.03.24 ereignete sich in Kastellaun ein Körperverletzungsdelikt, welches im familiären Umfeld stattfand. Nach Wohnungswegweisung des stark alkoholisierten Aggressors kehrte dieser wenig später verbotenerweise an seine Wohnanschrift zurück. Er wurde in das Polizeigewahrsam eingeliefert. Den Beschuldigten erwarten mehrere Strafverfahren, u.a. deswegen, weil er bei der Fesselung Widerstand gegen die eingesetzten Beamten leistete.

Weiterhin kam es am 09.03.24 zwischen 09:05 Uhr und 09:15 Uhr zu einem Verkehrsunfall mit anschließender Flucht auf dem Parkplatz des LIDL-Marktes in 55469 Simmern, Koblenzer Straße 103. Nach derzeitigem Ermittlungsstand ist davon auszugehen, dass der Verursacher beim Ausparken ein neben ihm befindliches Fahrzeug beschädigte und im Anschluss die Örtlichkeit verließ, ohne sich um die Schadensregulierung zu bemühen. Im Rahmen dessen werden etwaige Zeugen des Verkehrsunfallhergangs darum gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Simmern zu melden.

In diesem Zuge wird darauf hingewiesen, dass das unerlaubte Entfernen vom Unfallort einen Straftatbestand erfüllt, welcher mit Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden kann. Daher wird an Verkehrsunfallverursacher appelliert, nach einem solchen Schadensereignis unverzüglich die Schadensregulierung zu ermöglichen, um erweiterten Konsequenzen zu entgehen.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Simmern
Bingener Straße 14
55469 Simmern

Telefon: 06761-9210
E-Mail: [email protected]

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