E-Scooter-Fahrer außer Rand und Band

Am Morgen des 12.03.24 konnten Beamte der Polizei Bingen insgesamt drei E-Scooter-Fahrer in unterschiedlichen Fallkonstellationen aus dem Verkehr ziehen.

Den Auftakt machte am 12.03.2024 gegen 09:25 Uhr ein 33-jähriger Fahrer in der Mainzer Straße. Die kontrollierende Streife wurde auf den E-Scooter aufmerksam, da auf diesem noch ein Versicherungskennzeichen aus dem Versicherungsjahr 2023 angebracht war. Im Rahmen der nachfolgenden Kontrolle stellte sich heraus, dass für 2024 noch keine neue Versicherung abgeschlossen war. Daneben ergaben sich bei dem Fahrer eindeutige Anzeichen auf einen zeitnahen Drogenkonsum, welchen der Fahrer schließlich auch einräumte. Dem Fahrer wurde eine Blutprobe entnommen, die genaue Stoffgruppenbestimmung steht noch aus.

Gegen 10:30 Uhr wurde in der Saarlandstraße ein 44-jähirger Fahrer eines E-Scooters kontrolliert, da auf diesem Gefährt erst gar kein Versicherungskennzeichen angebracht war. In der nachfolgenden Kontrolle bestätigte sich, dass durch den Fahrer erst gar keine Versicherung abgeschlossen wurde. Der Fahrer berief sich auf Unwissenheit bezüglich einer Pflichtversicherung für E-Scooter. Er wird sich nun wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten müssen.

Zu guter Letzt um 13:00 Uhr kam es zu einer weiteren Kontrolle eines 42-jährigen Fahrers eines E-Scooters in der Vorstadt. Grund für die Kontrolle war wiederum ein am E-Scooter angebrachtes Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2023. Nach kurzem Fluchtversuch konnte der Fahrer schließlich gestoppt werden. Bei der Kontrolle stellte sich schließlich heraus, dass nicht nur keine aktuelle Versicherung bestand, sondern sowohl Kennzeichen, als auch E-Scooter aus zwei unabhängigen Diebstahlstaten stammen. Nicht genug der bis hierhin gesammelten Delikte konnte dem Fahrer auch der Konsum von Amfetamin und THC(Cannabis) nachgewiesen werden. Der E-Scooter mitsamt Kennzeichen wurde zwecks Rückführung an die Eigentümer sichergestellt und dem Fahrer eine Blutprobe entnommen. Insgesamt wird sich der Fahrer nun wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz, Urkundenfälschung, zweifachem Diebstahls, Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und auch Fahrens unter dem Einfluss berauschender Mittel verantworten müssen.

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