Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Landau und der Kriminalinspektion Landau

Wasserleiche geborgen

Am 08.03.2024, um 16:40 Uhr, wurde im Bereich Neuburg eine männliche Wasserleiche durch einen Zeugen im Altrhein festgestellt.

Der ca. 1,70 m große Verstorbene war mit einer braunen Winterjacke, einer schwarzen Fleecejacke, einem hellen Langarmshirt, einem hellen Unterhemd, einer schwarzen Cargohose mit Gürtel und dunklen Sneakers der Marke Skechers bekleidet.

Der Leichnam wurde zwischenzeitlich aufgrund einer von der Staatsanwaltschaft Landau erwirkten Anordnung obduziert. Nach dem vorläufigen Ergebnis der Obduktion konnte die genaue Todesursache aufgrund der fortgeschrittenen Verwesung nicht festgestellt werden. Hinweise auf eine Gewalteinwirkung haben sich im Rahmen der Obduktion nicht ergeben. Nach Einschätzung der Rechtsmedizin ist von einem mittleren bis fortgeschrittenen Lebensalter des Verstorbenen und einer Liegezeit des Leichnams von mehreren Wochen auszugehen.

Die Identität des Verstorbenen konnte bislang noch nicht geklärt werden. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei Landau, auch zur Identifizierung des Verstorbenen, dauern an.

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Landau
Pressestelle

Telefon: 06341-287-3002
www.polizei.rlp.de/pd.landau

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

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Wasserleiche geborgen

Am 08.03.2024, um 16:40 Uhr, wurde im Bereich Neuburg eine männliche Wasserleiche durch einen Zeugen im Altrhein festgestellt.

Der ca. 1,70 m große Verstorbene war mit einer braunen Winterjacke, einer schwarzen Fleecejacke, einem hellen Langarmshirt, einem hellen Unterhemd, einer schwarzen Cargohose mit Gürtel und dunklen Sneakers der Marke Skechers bekleidet.

Der Leichnam wurde zwischenzeitlich aufgrund einer von der Staatsanwaltschaft Landau erwirkten Anordnung obduziert. Nach dem vorläufigen Ergebnis der Obduktion konnte die genaue Todesursache aufgrund der fortgeschrittenen Verwesung nicht festgestellt werden. Hinweise auf eine Gewalteinwirkung haben sich im Rahmen der Obduktion nicht ergeben. Nach Einschätzung der Rechtsmedizin ist von einem mittleren bis fortgeschrittenen Lebensalter des Verstorbenen und einer Liegezeit des Leichnams von mehreren Wochen auszugehen.

Die Identität des Verstorbenen konnte bislang noch nicht geklärt werden. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei Landau, auch zur Identifizierung des Verstorbenen, dauern an.

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