Sicherungshaft wegen Verstoß gegen die Bewährungsauflagen

Um ca. 16:40 Uhr wurde am 13. März 2024 ein stark alkoholisierter Mann im Hauptbahnhof Kaiserslautern durch Bundespolizisten kontrolliert. Die Beamten stellten fest, dass es sich um einen 35-jährigen Deutschen handelte gegen den ein Sicherungshaftbefehl vorlag. Der Mann war im Dezember des Vorjahres wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte rechtskräftig zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Da er gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen hatte, wurde Haftbefehl gegen ihn erlassen. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab 2,93 Promille. Durch einen Arzt wurde die Gewahrsamsfähigkeit des 35-Jährigen festgestellt. Die Nacht bis zur Vorführung beim Amtsgericht am 14. März 2024 verbrachte der Mann im Gewahrsam der Bundespolizei in Kaiserslautern. Im Anschluss an die Vorführung beim Richter wurde der Mann in die JVA Frankenthal verbracht.

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