Scheuerfeld – Nachtragsmeldung zum Aufstellen einer Hakenkreuzkonstruktion in Scheuerfeld am 10./11.03.2024

Bezug: Pressemeldung der Polizeiinspektion Betzdorf vom 11.03.2024, 13.55 Uhr

In Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Koblenz teilt das Polizeipräsidium Koblenz folgenden Sachstand mit:

Im Zusammenhang mit der in der Gemeinde Scheuerfeld am 10./11.03.2024 aufgestellten Hakenkreuzkonstruktion wurden die Ermittlungen am Montag vom Staatsschutzkommissariat der Kriminaldirektion Koblenz übernommen. Ermittelt wird u.a. wegen des Verdachts eines Verstoßes gem. § 86a Strafgesetzbuch, dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

Die Ermittlungen in diesem Fall sowie zu den im Oktober/November 2023 in Scheuerfeld festgestellten Farbschmierereien/Graffitis erhärteten den Verdacht, dass ein 33-jähriger Mann aus dem Landkreis Altenkirchen für diese Taten verantwortlich sein dürfte. Das Ergebnis der durchgeführten Durchsuchungsmaßnahmen erhärten diesen Verdacht zudem. Die Person ist bereits polizeilich bekannt, allerdings nicht im staatsschutzrelevanten Bereich. Vorbehaltlich weiterer Ermittlungsergebnisse geht die Kriminaldirektion Koblenz derzeit eher von einem Einzeltäter ohne verfestigte fremdenfeindliche Motivation aus.

Rechtliche Hinweise:

Gemäß § 152 Abs. 2 der Strafprozessordnung ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet zu ermitteln, wenn ihr zureichende tatsächliche Hinweise auf verfolgbare Straftaten bekannt werden. Die Aufnahme von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft bedeutet mithin weder, dass Beschuldigte eines Ermittlungsverfahrens sich tatsächlich strafbar gemacht haben noch dass für ihre spätere Verurteilung eine überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht. Für den/die Beschuldigte(n) gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Koblenz
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