Trunkenheit im Verkehr

Durch besorgte Zeugen wurde am Donnerstag, 14.03.2024, gegen 23:55 Uhr, eine Frau gemeldet, die in der Kallstadter Straße mit ihrem Elektro-Rollstuhl mehrfach in den Grünstreifen fuhr. Die Frau, eine 66-Jährige, wurde auf Höhe des Otto-Thiele-Platzes einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei konnte deutlicher Atemalkoholgeruch wahrgenommen werden, sodass ihr ein Atemalkoholtest angeboten wurde. Dieser ergab einen Wert von 2,34 Promille. Der 66-Jährigen wurde in der Polizeidienststelle eine Blutprobe entnommen.

Bitte beachten Sie: Die Promillegrenze gilt auch für Elektro-Rollstühle. Wer alkoholisiert fährt, muss mit einer Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr rechnen. Es können eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe verhängt werden. Außerdem wird die Führerscheinstelle die Geeignetheit des Fahrers bzw. der Fahrerin überprüfen Der Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stellt eine Hauptunfallursache dar. Wer berauscht fährt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch Andere.

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