BAB 61, PP Wiesbach -70Prozent Beanstandungsquote- Kontrolle des gewerblichen Güterverkehrs

Gemeinsam kontrollierten am heutigen Vormittag Kontrollkräfte der VD Mainz, des Polizeipräsidiums Südhessen, Westhessen und des BALM auf der BAB 61, PP Wiesbach den gewerblichen Güter- und Personenverkehr.

Bei 13 von 19 Fahrzeugen kam es zu Beanstandungen.

Der Großteil der Fahrer musste wegen Verstößen im Bereich der Sozialvorschriften, der Ladungssicherung oder kleineren technischen Mängeln eine Verwarnung bezahlen und konnte dann die Fahrt fortsetzen.

In 4 Fällen wurde allerdings massiv gegen die Lenk- und Ruhezeiten verstoßen, sodass Sicherheitsleistungen im vierstelligen Bereich gezahlt werden mussten. Hier wurden Lenkzeiten deutlich überschritten, Ruhezeiten nicht ausreichend eingelegt oder erst gar keine Aufzeichnungen vorgelegt.

Bei einem mit Mutterboden beladenen Gespann aus LKW und Anhänger war der LKW um ca. 2 t überladen. Der Fahrer musste mühsam mittels Schaufel die 2 t auf den Anhänger und ein weiteres Fahrzeug verteilen.

Ganz zu Ende der Kontrolle wurde dann noch das "Highlight" festgestellt: Bei einem nicht mehr zugelassenen Kleintransporter wurde ein gefälschtes Kennzeichen angebracht. TÜV-Plakette und Siegel waren von einem anderen Kennzeichen ausgeschnitten und aufgeklebt worden. Dies fiel den Kontrollkräften natürlich sofort auf. Fahrer und Halter werden nun wegen Urkundenfälschung beanzeigt.

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