Oberwies – Fertigung von Lichtbildern und Videoaufnahmen in einem Bus

Am gestrigen Dienstag, 19.03.24 wurde die Polizei Bad Ems gegen 13.20 Uhr über eine männliche Person informiert, die laut Zeugen Bilder von Kindern in einem Schulbus im Bereich Oberwies gefertigt haben soll. Vor Ort konnten neben einigen Eltern und den Kindern auch der in Rede stehende Mann, ein 38-jähriger Mann pakistanischer Abstammung mit Wohnsitz im Rhein-Lahn-Kreis angetroffen werden, der durch die eingesetzten Polizeibeamten mit dem gemeldeten Sachverhalt konfrontiert wurde. Der Mann zeigte sich kooperativ und händigte unter Nennung der PIN sein Handy aus. Tatsächlich konnte hierbei nachvollzogen werden, dass der Verantwortliche zum genannten Zeitpunkt Bilder und Videos innerhalb des Busses gefertigt hatte. Als Begründung führte er an, dass er diese und auch andere Aufnahmen in seine pakistanische Heimat schicken wollte, um den dort lebenden Angehörigen einen Eindruck von seiner neuen Heimat zu übermitteln. Ob und inwieweit sein Interesse den abgebildeten Kindern galt oder ob es sich um einen Gesamteindruck seiner Umgebung gehandelt hat, lässt sich nicht verifizieren, zumindest kamen im Rahmen der ersten Ermittlungen vor Ort keine Zweifel an seiner Darstellung auf. Nach Sichtung der Dateiordner und der Chats im Handy des Verantwortlichen konnte mit dessen Einverständnis festgestellt werden, dass der Mann regelmäßig unverfängliche Aufnahmen von Landschaften an Verwandte in seiner Heimat übersandt hat. Die relevanten Aufnahmen wurden gesichert, der Vorgang wird der Staatsanwaltschaft zur Prüfung vorgelegt. Da der Vorfall insbesondere in den sozialen Netzwerken thematisiert wird, stellt die Polizei nochmal klar, dass eine Strafbarkeit nur dann gegeben ist, wenn Aufnahmen von identifizierbaren Personen ohne deren Einwilligung verbreitet oder veröffentlicht werden und die abgebildeten Personen das Motiv selbst darstellen (Portraitaufnahmen) und nicht als Beiwerk einer Gesamt- bzw. Übersichtsaufnahme zu sehen sind. Der Mann wurde nach Abschluss der Maßnahmen eindringlich auf die rechtlichen Gegebenheiten hingewiesen. Die Polizei möchte abschließend noch einmal Verständnis dafür bekunden, dass Eltern in solchen Situationen emotional und sensibel reagieren, warnt aber eindringlich davor, sich an Spekulationen und Vorverurteilungen im Internet zu beteiligen.

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