Roller frisiert, Strafanzeige erhalten

Am Montagnachmittag kontrollierte die Polizei einen 57-Jährigen, der mit seinem Zweirad bei Sembach unterwegs war. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass das Fahrzeug als Mofa zugelassen war, was eine zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 25 Kilometer pro Stunde bedeutet. Die Beamten hatten den Verdacht, dass der Roller technisch verändert wurde. Um Gewissheit zu erlangen, erfolgte auf der Dienststelle eine Messung auf einem Prüfstand. Das Ergebnis: 80 Stundenkilometer. Somit handelte es sich bei dem Fahrzeug nicht mehr um ein Mofa, was gleichzeitig bedeutet, dass für das Führen eine Fahrerlaubnis erforderlich ist. Da der Fahrer nicht im Besitz eines Führerscheins war, wurde ein Verfahren wegen dem Verdacht des Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. |ma

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