B10/AS Landau-Nord – Unberechtigt unterwegs

Ein 29 Jahre alter belgischer Kraftfahrer war am frühen Morgen (21.03.2024, 03.15 Uhr) ohne Berechtigung auf der B10 unterwegs. Weil er gegen das bestehende Nachtfahrverbot auf diesem Streckenabschnitt verstieß, musste er eine Sicherheitsleistung in Höhe von 125 Euro bezahlen. Zudem musste er wenden und die B 10 verlassen. Eine Sicherheitsleistung hat den Zweck, den staatlichen Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsanspruch bei ausländischen Verkehrsteilnehmern zu sichern.

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Polizeiinspektion Edenkoben
Michael Baron

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