Mainz-Lerchenberg; Kinderfotos auf Spielplatz

Bereits am 11.03.2024 ging bei der Polizeiinspektion Mainz 3 der Hinweis ein, dass auf einem Spielplatz auf dem Lerchenberg, Bilder eines dort spielenden Kleinkindes aufgehängt wurden. Die Bilder seien scheinbar vorher dort von einem unbekannten Fotografen angefertigt und in ausgedruckter Form dort aufgehängt worden.

Aufgrund mehrerer Medienberichte meldete sich ein betagter Hobbyfotograf bei der Polizei und erklärte, dass er die Bilder angefertigt habe. Er wollte die Bilder den Eltern zugänglich machen, habe sie jedoch nie angetroffen und sich schließlich für diesen ungewöhnlichen Weg entschieden.

Auch wenn die Angaben des Seniors seitens der Polizei als glaubwürdig eingestuft werden gilt: Das Fotografieren von Menschen zum Zwecke der Verbreitung oder zur Schaustellung der Bilder ohne Einwilligung der Abgebildeten kann eine Straftat nach dem Kunsturhebergesetz darstellen.

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