Trunkenheitsfahrt unter Cannabiseinfluss

Zur Mittagszeit des 23.03.2024 kontrollierte eine Streife der Polizeiinspektion Betzdorf in der Hauptstraße den 37-jährigen Fahrzeugführer eines PKW VW. Da ein polizeilicher Vortest positiv auf die Stoffgruppe THC reagierte, wurde die Weiterfahrt untersagt. Weiterhin wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet und durch einen Arzt durchgeführt. Auf den Fahrzeugführer kommen entsprechende Ermittlungsverfahren zu.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei Betzdorf darauf hin, dass auch mit einer zu erwartenden (Teil-)Legalisierung von Cannabis das Führen von Kraftfahrzeugen unter dem Einfluss dieser (und anderer) Substanzen aus Gründen der Verkehrssicherheit nach wie vor verboten sein wird. Auch in Zukunft ist in diesem Zusammenhang mit engmaschigen Kontrollen und empfindlichen Geldbußen sowie Maßnahmen der Führerscheinstellen zu rechnen.

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