Vollstreckung eines Haftbefehls

Durch Beamte der Polizeiinspektion Daun wurden in der Nacht vom 23.03.2024 auf den 24.03.2024 mehrere Verkehrskontrollen durchgeführt. Im Rahmen dessen konnte ein männlicher Fahrzeugführer aus dem Saarland festgestellt werden. Eine Personen- und Fahrzeugkontrolle führte zu dem Ergebnis, dass gegen den Fahrzeugführer ein noch zu vollstreckender Haftbefehl bestand. Die Geldstrafe zur Abwendung der Haft konnte durch den Fahrzeugführer nicht entrichtet werden, sodass dieser einer örtliche Justizvollzugsanstalt zugeführt wurde.

Rückfragen bitte an:

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Polizeiinspektion Daun
Fabian Donkers, POK
Mainzer Straße 19
54550 Daun
Tel.: 06592/96260
Fax: 06592/962650
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