Beleidigung zum Nachteil von Polizeibeamten

Da sich ein 41-jährige Mann am Karfreitag pöbelhaft vor der Polizeidienststelle verhielt wurde er einer Kontrolle unterzogen. Bei der Personalienfeststellung beleidigte er die kontrollierenden Beamten mit unflätigen Ausdrücken. Auf den Mann aus dem Stadtgebiet kommt nun eine Strafanzeige wegen Beleidigung zum Nachteil von Polizeibeamten zu. |pilan

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