Rollerfahren ohne Führerschein

Am Sonntagabend wurde ein 18-jährger Rollerfahrer auf der Landstraße bei Herxheim einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei stellte sich heraus, dass er keine Versicherung für den Roller hatte. Außerdem ist der Fahrer nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis, weshalb gegen ihn Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet wurde. Schwerwiegender dürfte in diesem Fall sein, dass bei Verkehrsstraftaten die zuständige Führerscheinstelle hierüber informiert wird. Sollte der junge Mann also in naher Zukunft seinen Führerschein beantragen, könnte dies mit mehr Aufwand und vor allem Kosten in Verbindung stehen.

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