Trunkenheitsfahrt in Roth

Am Montag, den 01.April 2024 gegen 19:45 Uhr, meldet ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer der Polizeiinspektion Altenkirchen einen Rollerfahrer, welcher sich auf der B256 Höhe Heckenhof befindet und in starken Schlangenlinien in Fahrtrichtung Altenkirchen fährt. Das Fahrzeug konnte durch Polizeibeamte der Polizei Altenkirchen festgestellt und kontrolliert werden. Bei dem 25-Jährigen Fahrzeugführer konnte deutlicher Alkoholgeruch festgestellt werden. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert im Bereich der absoluten Fahruntauglichkeit. Weiterhin war der Roller nicht zugelassen und wurde ohne Versicherungsschutz im öffentlichen Straßenverkehr geführt. Gegen den 25-Jährigen wurden entsprechende Strafverfahren eingeleitet.

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