Unfallflucht auf Krankenhaus Parkplatz

Am heutigen Donnerstag, 04.04.24 gegen 11:55 Uhr kam es zu einem Verkehrsunfall auf dem Parkplatz des Kirner Krankenhauses. Dabei touchierte eine 64-jährige Fahrzeugführerin mit ihrem PKW einen dortig geparkten PKW. Es kam dabei zu einem erheblichen Sachschaden an beiden PKW. Trotzdem verließ die Unfallverursacherin unerlaubt die Unfallstelle. Durch zwei Augenzeugen konnte das Kennzeichen der Unfallverursacherin allerdings abgelesen und hiesiger Dienststelle zur Verfügung gestellt werden. Die Unfallverursacherin konnte dann an ihrer Wohnadresse mit dem beschädigten PKW angetroffen werden. Die Polizei weist darauf hin, dass unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kein Kavaliersdelikt ist. Die flüchtige Fahrerin muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und Führerscheinentzug rechnen. Außerdem kann die Flüchtige den Kaskoschutz seiner KFZ-Versicherung verlieren und an der Begleichung des Fremdschadens beteiligt werden. Die Polizei rät Ihnen deshalb, jeden Unfall zu melden.

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Polizeiinspektion Kirn
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