Fahrzeugführer unter Alkoholeinfluss – Zahlung einer Sicherheitsleistung

In der Nacht auf Sonntag führten Beamte der Polizeiinspektion Linz eine Verkehrskontrolle auf der Rheinstraße in Erpel durch. Nachdem schon durch das Fahrerfenster deutlicher Alkoholgeruch wahrgenommen werden konnte, bestätigte sich der Verdacht durch eine Atemalkoholmessung. Der 22-jährige Fahrzeugführer musste auf der Dienststelle einen weiteren, gerichtlich verwertbaren Atemalkoholtest abgeben und wurde nach Zahlung einer Sicherheitsleistung im dreistelligen Eurobereich wieder aus der Maßnahme entlassen. Eine Sicherheitsleistung stellt eine Vorauszahlung der zu erwartenden Verfahrenskosten bei Tätern ohne festen Wohnsitz in Deutschland dar und dient der Absicherung für den Fall, dass die Täter in ihrem Wohnsitzland nicht mehr erreicht werden können.

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