Hördt – Trunkenheitsfahrt

Am Sonntagfrüh, gegen 03:00 Uhr, wurde eine 36-jährige Fahrzeugführerin aus Rülzheim auf der L552 zwischen Hördt und Sondernheim nach Zeugenhinweisen bezüglich einer auffälligen Fahrweise einer Verkehrskontrolle unterzogen. Bei der Frau konnte eine deutliche Alkoholisierung ausgemacht werden. Die Weiterfahrt wurde ihr untersagt. Sie war nicht in der Lage, einen Atemalkoholtest durchzuführen. Die Frau wurde zwecks Entnahme einer Blutprobe mit auf die Dienststelle genommen. Sie erwartet nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr.

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